Nachrichten https://www.warder.de/ News-Feed Gemeinde WarderdeGemeinde Bokel Sun, 01 Oct 2023 09:47:15 +0200 Sun, 01 Oct 2023 09:47:15 +0200 NewsTYPO3news-859 Mon, 15 May 2023 00:05:00 +0200 Warder - Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 9 „F-PVA Langenstücken“ https://www.warder.de/communice-news/news/artikel?tx_news_pi1%5Baction%5D=detail&tx_news_pi1%5Bcontroller%5D=News&tx_news_pi1%5Bnews%5D=859&cHash=05e28c1a06cb6118d29b349bf23d4e4e hier: öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) Der von der Gemeindevertretung in der Sitzung am 26.04.2023 gebilligte und zur Auslegung bestimmte Entwurf des vorhabenbezogenen B-Planes Nr. 9 „Freiflächen-Photovoltaikanlage Langenstücken“ der Gemeinde Warder für das Gebiet „östlich der L48, westlich der BAB 7 und südlich der Warder Straße“ und die Begründung liegen vom 15.05.2023 bis 15.06.2023 in der Amtsverwaltung des Amtes Nortorfer Land, Niedernstraße 6, 24589 Nortorf, Zimmer 114 - 116, während folgender Zeiten montags, dienstags, donnerstags und freitags von 8.00 – 12.00 Uhr donnerstags zusätzlich von 15.00 – 18.00 Uhr öffentlich aus. Zusätzlich können Termine nach Vereinbarung getroffen werden. Folgende Unterlagen liegen weiterhin mit aus: Abwägungstabelle frühzeitige Beteiligung Standortkonzept Amt Nortorfer Land Photovoltaik (Textteil) PVA-Studie Amt Nortorfer Land (Karte) Standortkonzept PV Gemeinde Warder Standortkonzept Nachbargemeinden Vorhaben- und Erschließungsplan Entwurf des Durchführungsvertrages Blendgutachten (SolPEG, 2022) und Anpassung auf geänderte Modulstellung (SolPEG 2023) Merkblatt Datenschutz Folgende umweltrelevanten Informationen sind verfügbar: Umweltbericht des Bebauungsplans Nr. 9 als gesonderter Teil der Begründung Fachbeitrag Artenschutz zum Bebauungsplan Nr. 9 Umweltrelevante Stellungnahmen aus der Frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden gemäß §§ 3 (1) und 4 (1) BauGB Baugrunduntersuchung – Dokumentation der Probebelastung (Frauscher Geologie, 2021) Gemeinde Warder (Klapper 2000): Landschaftsplan (Im Internet / Büro einsehbar) Der Umweltbericht behandelt im Rahmen der Planbegründung insbesondere die Schutzgüter Mensch, menschliche Gesundheit und Bevölkerung, Tiere, Pflanzen, Biologische Vielfalt, Fläche, Boden, Wasser, Klima / Luft, Landschaftsbild, Kultur- und sonstige Sachgüter sowie mögliche Wechselwirkungen der Schutzgüter untereinander. In folgenden Schutzgütern ist mit erheblichen Beeinträchtigungen zu rechnen: Landschaft/Landschaftsbild Im Zuge der Umweltprüfung wird aufgezeigt, dass Eingriffe durch Maßnahmen der Vermeidung, Minimierung sowie zum Ausgleich kompensiert werden können.  Folgende umweltbezogenen Stellungnahmen sind bislang eingegangen: Autobahn GmbH, Ministerium für Inneres, ländliche Räume und Integration – Abteilung IV 6: Landesplanung und ländliche Räume, LBV.SH, LLUR – Geologischer Dienst, LLUR – untere Forstbehörde, Landesamt für Bergbau, Energie und Geologie, Archäologisches Landesamt, Kreis Rendsburg-Eckernförde, Regionalentwicklung Untere Denkmalschutzbehörde Untere Naturschutzbehörde Untere Wasserbehörde Untere Bodenschutzbehörde AG 29 (9)  Zu den Themen: Schutzgut Mensch und Gesundheit Aufforderung zur Erstellung eines Blendschutzgutachtens zur Garantie des ungehinderten Verkehrsflusses der Bundesautobahn 7 (1, 3) Forderung der Festsetzung von Maßnahmen bei nachgewiesener Blendwirkung und Behinderung des Verkehrsflusses der Bundesautobahn 7 und Landstraße 48 (1,3) Ergänzung bezüglich des Umgangs mit Altlasten im Plangebiet (8e) Erholungsfunktion (Landschaftsplan der Gemeinde Warder) Schutzgut Tiere und Pflanzen Vorhandene und zu erhaltende Biotope im Plangebiet mit Verweis auf die Durchführungsbestimmungen zum Knickschutz des MELUND (8c) Abschirmgrün, Einfriedungen und Pflanzbestimmungen mit Verweis auf gemeinsamen Planungserlass des Landes Schleswig-Holstein (1, 8c) Anlegen von Blühwiesen im extensiven Grünland (8c) Empfehlungen zur Behandlung des extensiven Grünlandes und Bestimmung der Weideviehnutzung (8c) Einhalten und Festsetzen des Waldabstandes (5) Stellung der Photovoltaikmodule, sodass die Weidelandnutzung unter ihnen möglich ist und eine autochthone Blütenmischung genutzt werden kann (8c), Verweis auf die artenschutzrechtliche Relevanz des Vorhabens und Aufforderung zur Erstellung einer artenschutzrechtlichen Stellungnahme (8c) Vorgabe von Abstands- und Größenverhältnissen von Ersatzpflanzungen (1) Bestandsaufnahme relevanter Tierarten (Fachbeitrag Artenschutz) Definition bei Vermeidungsmaßnahmen im Falle von Eingriffen in die umgebenden Knicks (Fachbeitrag Artenschutz) Schutzgut Fläche und Boden Nennen der Bedingungen für die Erstellung einer Baugrunduntersuchung (6) Umgang mit der vorhandenen Lagerstätte Oberflächennahe Rohstoffe mit Verweis auf den Fachbeitrag Rohstoffsicherung des Geologischen Dienstes – LLUR(2,4) Verhinderung von Abgrabungen und Aufschüttungen größeren Umfangs in der Anbauverbotszone gem. § 9 FStrG (1) Vorhandene Bodenverhältnisse (Baugrunduntersuchung) Möglichkeiten der Gründung der PV-Module (Baugrunduntersuchung) Schutzgut Wasser Vermeidung von Reinigungsmitteln bei der Modulreinigung (8d) Entwässerung (1, 3) Schutzgut Landschaft Aufteilung und Charakteristik der Landschaftsräume (Landschaftsplan der Gemeinde Warder) Verhinderung der Überfrachtung der Landschaft mit F-PVA durch interkommunale Abstimmung (2, 8a) Präzisierung der Standortauswahl zur Minimierung der negativen Auswirkungen auf die Landschaft (2, 8a, 8c) Schutzgut Kulturgüter und sonstige Sachgüter Beachtung Archäologischer Interessengebiete und Kulturdenkmale (7,8b) Betrachtung der Funktion oberflächennaher Rohstoffe (2,4) Beachtung von Bergbaubelangen (6) Wechselwirkung zwischen den Belangen des Umweltschutzes Klärung der Regelungen der Flächen, die mit Vertragsnaturschutz belegt sind (8c) Artenschutzrechtliche Betrachtungen Anlegen von kleinteilige Habitatstrukturen (8c, 9) Definition von artenschutzrechtlichen Vermeidungsmaßnahmen (Fachbeitrag Artenschutz) (Effiziente) Nutzung erneuerbarer Energien Erweiterung des Förderradius des EEG auf 500 m und damit verbundene Erweiterung Alternativenprüfung (8a) Minimierung der F-PVA-Fläche auf den Bereich im Abstand von 200 m seitens der Autobahn (8c) Die diesen Informationen zugrundeliegenden Unterlagen liegen ebenfalls mit aus. Zusätzlich ist der Inhalt dieser Bekanntmachung und die nach § 3 Abs. 2 S. 1 BauGB auszulegenden Unterlagen auch hier im Internet auf der Homepage des Amtes Nortorfer Land eingestellt und über den Digitalen Atlas Nord des Landes Schleswig-Holstein zugänglich. Während der Auslegungsfrist können alle an der Planung Interessierten die Planunterlagen und umweltbezogenen Stellungnahmen einsehen sowie Stellungnahmen hierzu schriftlich oder während der Dienststunden zur Niederschrift abgeben. Stellungnahmen können auch per E-Mail an bauamt(at)amt-nortorfer-land.de gesendet werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den B-Plan unberücksichtigt bleiben, wenn die Gemeinde den Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des B-Planes nicht von Bedeutung ist. Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage der Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe e der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) in Verbindung mit § 3 BauGB und dem Landesdatenschutzgesetz. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt „Informationspflichten bei der Erhebung von Daten im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung nach dem BauGB (Artikel 13 DSGVO)“, das mit ausliegt. Nortorf, 28.04.2023 Amt Nortorfer Land Der Amtsdirektor news-860 Mon, 15 May 2023 00:05:00 +0200 Warder – 16. Änderung Flächennutzungsplan „F-PVA Langenstücken“ https://www.warder.de/communice-news/news/artikel?tx_news_pi1%5Baction%5D=detail&tx_news_pi1%5Bcontroller%5D=News&tx_news_pi1%5Bnews%5D=860&cHash=98713982cb8f54a8afb47536b5f0dfd0 hier: öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) Der von der Gemeindevertretung in der Sitzung am 26.04.2023 gebilligte und zur Auslegung bestimmte Entwurf der 16. Änderung des Flächennutzungsplanes „Freiflächen-Photovoltaikanlage Langenstücken“ der Gemeinde Warder für das Gebiet „östlich der L48, westlich der BAB 7 und südlich der Warder Straße“ und die Begründung liegen vom 15.05.2023 bis 15.06.2023 in der Amtsverwaltung des Amtes Nortorfer Land, Niedernstraße 6, 24589 Nortorf, Zimmer 114 - 116, während folgender Zeiten montags, dienstags, donnerstags und freitags von 8.00 – 12.00 Uhr donnerstags zusätzlich von 15.00 – 18.00 Uhr öffentlich aus. Zusätzlich können Termine nach Vereinbarung getroffen werden.  Folgende Unterlagen liegen aus: Abwägungstabelle frühzeitige Beteiligung Standortkonzept Amt Nortorfer Land Photovoltaik (Textteil) PVA-Studie Amt Nortorfer Land (Karte) Standortkonzept PV Gemeinde Warder Standortkonzept Nachbargemeinden Vorhaben- und Erschließungsplan Entwurf des Durchführungsvertrages Blendgutachten (SolPEG, 2022) und Anpassung auf geänderte Modulstellung (SolPEG 2023) Merkblatt Datenschutz Folgende umweltrelevanten Informationen sind verfügbar: Umweltbericht der 16. Änderung als gesonderter Teil der Begründung Fachbeitrag Artenschutz zur 16. Änderung des Flächennutzungsplans Umweltrelevante Stellungnahmen aus der Frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden gemäß §§ 3 (1) und 4 (1) BauGB Baugrunduntersuchung – Dokumentation der Probebelastung (Frauscher Geologie, 2021) Gemeinde Warder (Klapper, 2000): Landschaftsplan (Im Internet / Büro einsehbar) Der Umweltbericht behandelt im Rahmen der Planbegründung insbesondere die Schutzgüter Mensch, menschliche Gesundheit und Bevölkerung, Tiere, Pflanzen, Biologische Vielfalt, Fläche, Boden, Wasser, Klima / Luft, Landschaftsbild, Kultur- und sonstige Sachgüter sowie mögliche Wechselwirkungen der Schutzgüter untereinander. In folgenden Schutzgütern ist mit erheblichen Beeinträchtigungen zu rechnen: Landschaft/Landschaftsbild  Im Zuge der Umweltprüfung wird aufgezeigt, dass Eingriffe durch Maßnahmen der Vermeidung, Minimierung sowie zum Ausgleich kompensiert werden können.  Folgende umweltbezogenen Stellungnahmen sind bislang eingegangen: Autobahn GmbH, Ministerium für Inneres, ländliche Räume und Integration – Abteilung IV 6: Landesplanung und ländliche Räume, LBV.SH, LLUR – Geologischer Dienst, LLUR – untere Forstbehörde, Landesamt für Bergbau, Energie und Geologie, Archäologisches Landesamt, Kreis Rendsburg-Eckernförde, Regionalentwicklung Untere Denkmalschutzbehörde Untere Naturschutzbehörde Untere Wasserbehörde Untere Bodenschutzbehörde AG 29 (9)  Zu den Themen: Schutzgut Mensch und Gesundheit Aufforderung zur Erstellung eines Blendgutachtens zur Garantie des ungehinderten Verkehrsflusses der Bundesautobahn 7 (1, 3) Forderung der Festsetzung von Maßnahmen bei nachgewiesener Blendwirkung und Behinderung des Verkehrsflusses der Bundesautobahn 7 und Landstraße 48 (1,3) Ergänzung bezüglich des Umgangs mit Altlasten im Plangebeit (8e) Erholungsfunktion (Landschaftsplan der Gemeinde Warder) Schutzgut Tiere und Pflanzen Vorhandene und zu erhaltende Biotope im Plangebiet mit Verweis auf die Durchführungsbestimmungen zum Knickschutz des MELUND (8c) Abschirmgrün, Einfriedungen und Pflanzbestimmungen mit Verweis auf gemeinsamen Planungserlass des Landes Schleswig-Holstein (1, 8c) Anlegen von Blühwiesen im extensiven Grünland (8c) Empfehlungen zur Behandlung des extensiven Grünlandes und Bestimmung der Weideviehnutzung (8c) Einhalten und Festsetzen des Waldabstandes (5) Stellung der Photovoltaikmodule, sodass die Weidelandnutzung unter ihnen möglich ist und eine autochthone Blütenmischung genutzt werden kann (8c), Verweis auf die artenschutzrechtliche Relevanz des Vorhabens und Aufforderung zur Erstellung einer artenschutzrechtlichen Untersuchung (8c) Vorgabe von Abstands- und Größenverhältnissen von Ersatzpflanzungen (1) Bestandsaufnahme relevanter Tierarten (Fachbeitrag Artenschutz) Definition bei Vermeidungsmaßnahmen im Falle von Eingriffen in die umgebenden Knicks (Fachbeitrag Artenschutz) Schutzgut Fläche und Boden Nennen der Bedingungen für die Erstellung einer Baugrunduntersuchung (6) Umgang mit der vorhandenen Lagerstätte Oberflächennahe Rohstoffe mit Verweis auf den Fachbeitrag Rohstoffsicherung des Geologischen Dienstes – LLUR (2,4) Verhinderung von Abgrabungen und Aufschüttungen größeren Umfangs in der Anbauverbotszone gem. § 9 FStrG (1) Vorhandene Bodenverhältnisse (Baugrunduntersuchung) Möglichkeiten der Gründung der PV-Module (Baugrunduntersuchung) Schutzgut Wasser Vermeidung von Reinigungsmitteln bei der Modulreinigung (8d) Entwässerung (1, 3) Schutzgut Landschaft Aufteilung und Charakteristik der Landschaftsräume (Landschaftsplan der Gemeinde Warder) Verhinderung der Überfrachtung der Landschaft mit F-PVA durch interkommunale Abstimmung (2, 8a) Präzisierung der Standortauswahl zur Minimierung der negativen Auswirkungen auf die Landschaft (2, 8a, 8c) Schutzgut Kulturgüter und sonstige Sachgüter Beachtung Archäologischer Interessengebiete und Kulturdenkmale (7,8b) Betrachtung der Funktion oberflächennaher Rohstoffe (2,4) Beachtung von Bergbaubelangen (6) Wechselwirkung zwischen den Belangen des Umweltschutzes Klärung des Umgangs mit den Teilflächen, die sich im Vertragsnaturschutz befinden (8c) Artenschutzrechtliche Betrachtungen Anlegen von kleinteilige Habitatstrukturen (8c, 9) Generelle Behandlung im Fachbeitrag Artenschutz (Effiziente) Nutzung erneuerbarer Energien Erweiterung des Förderradius des EEG auf 500 m und damit verbundene Erweiterung Alternativenprüfung (8a) Minimierung der F-PVA-Fläche auf den Bereich im Abstand von 200 m seitens der Autobahn (8c) Die diesen Informationen zugrundeliegenden Unterlagen liegen ebenfalls mit aus. Zusätzlich ist der Inhalt dieser Bekanntmachung und die nach § 3 Abs. 2 S. 1 BauGB auszulegenden Unterlagen auch hier im Internet auf der Homepage des Amtes Nortorfer Land eingestellt und über den Digitalen Atlas Nord des Landes Schleswig-Holstein zugänglich. Während der Auslegungsfrist können alle an der Planung Interessierten die Planunterlagen und umweltbezogenen Stellungnahmen einsehen sowie Stellungnahmen hierzu schriftlich oder während der Dienststunden zur Niederschrift abgeben. Stellungnahmen können auch per E-Mail an bauamt(at)amt-nortorfer-land.de gesendet werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den B-Plan unberücksichtigt bleiben, wenn die Gemeinde den Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des B-Planes nicht von Bedeutung ist. Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage der Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe e der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) in Verbindung mit § 3 BauGB und dem Landesdatenschutzgesetz. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt „Informationspflichten bei der Erhebung von Daten im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung nach dem BauGB (Artikel 13 DSGVO)“, das mit ausliegt. Eine Vereinigung im Sinne des § 4 Absatz 3 Satz 1 Nummer 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes ist in einem Rechtsbehelfsverfahren nach § 7 Absatz 2 des Um-welt-Rechtsbehelfsgesetzes gemäß § 7 Absatz 3 Satz 1 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes mit allen Einwendungen ausgeschlossen, die sie im Rahmen der Auslegungsfrist nicht oder nicht rechtzeitig geltend gemacht hat, aber hätte geltend machen können. Nortorf, 28.04.2023 Amt Nortorfer Land Der Amtsdirektor news-809 Mon, 06 Mar 2023 00:05:00 +0100 Warder - 17. Änderung Flächennutzungsplan „Freiflächen-Photovoltaikanlage am Liethweg“ https://www.warder.de/communice-news/news/artikel?tx_news_pi1%5Baction%5D=detail&tx_news_pi1%5Bcontroller%5D=News&tx_news_pi1%5Bnews%5D=809&cHash=c543f1e554dfc21c6dc7258688d6c3f2 hier: frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) Die Gemeindevertretung Warder hat in ihrer Sitzung am 15.08.2022 den Beschluss gefasst, für das Gebiet „östlich des Liethweges, südwestlich der Blocksdorfer Au und nördlich der K36 Richtung Blocksdorf“ die 17. Änderung des Flächennutzungsplanes „Freiflächen-Photovoltaikanlage am Liethweg“ aufzustellen. Die Bekanntmachung hierzu ist am 16.09.2022 im Amtlichen Bekanntmachungsblatt Nr. 37/2022 des Amtes Nortorfer Land erfolgt. Ziel und Zweck der Planung ist die Errichtung einer „Photovoltaikanlage“.  Die Unterlagen der 17. Änderung des Flächennutzungsplanes für die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit liegen in der Zeit vom 06. März 2023 bis 06. April 2023 in der Amtsverwaltung in Nortorf, Niedernstr. 6, 24589 Nortorf, während der üblichen Öffnungszeiten des Gebäudes im Flur vor den Zimmern 114 - 116 öffentlich aus. Es sind folgende Zeiten zu berücksichtigen: montags, dienstags und freitags von 08.00 Uhr bis 12.00 Uhr donnerstags von 08.00 Uhr bis 12.00 Uhr und von 15:00 Uhr bis 18:00 Uhr  Die Planungsunterlagen können auch hier im Internet auf der Homepage des Amtes Nortorfer Land eingesehen werden. Während der Auslegungsfrist können alle an der Planung Interessierten die Planunterlagen einsehen sowie Stellungnahmen hierzu schriftlich oder während der Dienststunden zur Niederschrift abgeben. Stellungnahmen können auch per E-Mail an info(at)amt-nortorfer-land.de gesendet werden. Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage der Art. 6 Absatz 1 Buchstabe e der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) in Verbindung mit § 3 BauGB und dem Landesdatenschutzgesetz. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt „Informationspflichten bei der Erhebung von Daten im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung nach dem BauGB (Artikel 13 DSGVO)", welches mit ausliegt. Nortorf, 17.02.2023 Amt Nortorfer Land FD III/1 Allgemeine Bauverwaltung Staschewski Amtsdirektor news-810 Mon, 06 Mar 2023 00:05:00 +0100 Warder - Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 10 „Freiflächen-Photovoltaikanlage am Liethweg“ https://www.warder.de/communice-news/news/artikel?tx_news_pi1%5Baction%5D=detail&tx_news_pi1%5Bcontroller%5D=News&tx_news_pi1%5Bnews%5D=810&cHash=e373d01be8bce221622c221c1d369522 hier: frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) Die Gemeindevertretung Warder hat in ihrer Sitzung am 15.08.2022 den Beschluss gefasst, für das Gebiet „östlich des Liethweges, südwestlich der Blocksdorfer Au und nördlich der K36 Richtung Blocksdorf“ den vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 10 „Freiflächen-Photovoltaikanlage am Liethweg“ aufzustellen. Die Bekanntmachung hierzu ist am 16.09.2022 im Amtlichen Bekanntmachungsblatt Nr. 37/2022 des Amtes Nortorfer Land erfolgt. Ziel und Zweck der Planung ist die Errichtung einer „Photovoltaikanlage“.  Die Unterlagen des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 10 für die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit liegen in der Zeit vom 06. März 2023 bis 06. April 2023 in der Amtsverwaltung in Nortorf, Niedernstr. 6, 24589 Nortorf, während der üblichen Öffnungszeiten des Gebäudes im Flur vor den Zimmern 114 - 116 öffentlich aus. Es sind folgende Zeiten zu berücksichtigen: montags, dienstags und freitags von 08.00 Uhr bis 12.00 Uhr donnerstags von 08.00 Uhr bis 12.00 Uhr und von 15:00 Uhr bis 18:00 Uhr  Die Planungsunterlagen können auch hier im Internet auf der Homepage des Amtes Nortorfer Land eingesehen werden. Während der Auslegungsfrist können alle an der Planung Interessierten die Planunterlagen einsehen sowie Stellungnahmen hierzu schriftlich oder während der Dienststunden zur Niederschrift abgeben. Stellungnahmen können auch per E-Mail an info(at)amt-nortorfer-land.de gesendet werden. Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage der Art. 6 Absatz 1 Buchstabe e der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) in Verbindung mit § 3 BauGB und dem Landesdatenschutzgesetz. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt „Informationspflichten bei der Erhebung von Daten im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung nach dem BauGB (Artikel 13 DSGVO)", welches mit ausliegt. Nortorf, 17.02.2023 Amt Nortorfer Land FD III/1 Allgemeine Bauverwaltung Staschewski Amtsdirektor news-747 Mon, 07 Nov 2022 00:05:00 +0100 Warder - Bebauungsplan Nr. 8 „Erweiterung Lohweg“ https://www.warder.de/communice-news/news/artikel?tx_news_pi1%5Baction%5D=detail&tx_news_pi1%5Bcontroller%5D=News&tx_news_pi1%5Bnews%5D=747&cHash=9ba508246f6436e3c858b30e04a619fc hier: öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) Der von der Gemeindevertretung in der Sitzung am 13.09.2022 gebilligte und zur Auslegung bestimmte Entwurf der B-Planes Nr. 8 „Erweiterung Lohweg“ der Gemeinde Warder für das Gebiet „nördlich der Dorfstraße, östlich des Lohweges, südlich des Grundstücks Lohweg Nr. 16, auf dem Flurstück 100, Flur 6, Gemarkung Warder“ und die Begründung liegen vom 07.11.2022 bis 07.12.2022 in der Amtsverwaltung des Amtes Nortorfer Land, Niedernstraße 6, 24589 Nortorf, Zimmer 114 - 116, während folgender Zeiten montags, dienstags, donnerstags und freitags von 08.00 – 12.00 Uhr donnerstags zusätzlich von   15.00 – 18.00 Uhr öffentlich aus. Folgende umweltrelevanten Informationen sind verfügbar: Grünordnungsplan (Bestand), Freiraum- und Landschaftsplanung, Stand 17.01.2022 Umweltbericht mit integrierter Grünordnung, Freiraum- und Landschaftsplanung, Stand 18.08.2022 Schallimmissionsprognose zum B-Plan Nr. 8 von dem Büro Dörries, schalltechn. Beratung GmbH, 15.06.21 Landschaftsplan der Gemeinde Warder, 21.02.1996 Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange aus der frühzeitigen Beteiligung gemäß § 4 Abs. 1 BauGB; insbesondere Stellungnahmen Kreis Rendsburg-Eckernförde vom 27.07.21 und Nabu Nortorf vom 12.07.21 Die vorgenannten Unterlagen enthalten u. a. folgende umweltbezogene Informationen: Umweltbezogene Informationen zum Schutzgut Mensch und menschliche Gesundheit: im Norden grenzt gewerbeähnlich genutztes Grundstück an; lt. schalltechnischem Gutachten sind keine Störungen der neuen Wohnbebauung durch die gewerbliche Nutzung zu erwarten Umweltbezogene Informationen zu den Schutzgütern Tiere, Pflanzen und biologische Vielfalt: am nördlichen, östlichen und südlichen Gebietsrand vorhandene Knicks wertvoll und für Tiere (Singvögel und Fledermäuse) als Lebens- und Nahrungsraum bedeutsam; Erhalt der Knicks als Gehölzstruktur festgesetzt, Pufferstreifen vorgesehen, Biotopstatus geht jedoch verloren, daher Knickausgleich an anderer Stelle über Ökokonto erforderlich; Dauergrünlandfläche vom Bauvorhaben betroffen Umweltbezogene Informationen zum Schutzgut Boden: vom Vorhaben ist Dauergrünlandfläche mit sandigem, wasserdurchlässigen Boden betroffen; Kein altlastverdächtiger Standort, kein Altstandort und keine Erkenntnisse zu Altablagerungen Umweltbezogene Informationen zum Schutzgut Wasser: Baugebietsfläche von Grund- / Stauwasser beeinflusst; zeitweise höherer Wasserstand zu erwarten; Oberflächenwasser des neuen Wohngebietes soll im Gebiet versickert werden Umweltbezogene Informationen zu den Schutzgütern Luft und Klima: Plangebiet dreiseitig von Knicks eingefasst; vorgesehener Knickerhalt günstig im Hinblick auf Luft und Klima Umweltbezogene Informationen zu den Schutzgütern Kultur- und sonstige Sachgüter: Vorkommen von Kulturdenkmalen nicht bekannt; Plangebiet gehört nicht zu einem flächigen archäologischen Interessensgebiet Umweltbezogene Informationen zum Schutzgut Landschaft: Plangebiet gehört zu einem von Knicks gegliederten Landschaftsraum, der landwirtschaftlich geprägt ist; Erhalt der Knicks als gliedernde und abschirmende Gehölzstruktur stellt wichtige Maßnahme im Hinblick auf das Landschafts- und Ortsbild dar. Die diesen Informationen zugrundeliegenden Unterlagen liegen ebenfalls aus. Zusätzlich ist der Inhalt dieser Bekanntmachung und die nach § 3 Abs. 2 S. 1 BauGB auszulegenden Unterlagen hier im Internet auf der Homepage des Amtes Nortorfer Land eingestellt und über den Digitalen Atlas Nord des Landes Schleswig-Holstein zugänglich. Während der Auslegungsfrist können alle an der Planung Interessierten die Planunterlagen und umweltbezogenen Stellungnahmen einsehen sowie Stellungnahmen hierzu schriftlich oder während der Dienststunden zur Niederschrift abgeben. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über die Änderung des F-Planes unberücksichtigt bleiben, wenn die Gemeinde den Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit der Änderung des F-Planes nicht von Bedeutung ist. Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage der Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe e der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) in Verbindung mit § 3 BauGB und dem Landesdatenschutzgesetz. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt „Informationspflichten bei der Erhebung von Daten im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung nach dem BauGB (Artikel 13 DSGVO)“, das mit ausliegt. Eine Vereinigung im Sinne des § 4 Absatz 3 Satz 1 Nummer 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes ist in einem Rechtsbehelfsverfahren nach § 7 Absatz 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes gemäß § 7 Absatz 3 Satz 1 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes mit allen Einwendungen ausgeschlossen, die sie im Rahmen der Auslegungsfrist nicht oder nicht rechtzeitig geltend gemacht hat, aber hätte geltend machen können. Nortorf, den 20.10.2022 Amt Nortorfer Land FD III/1 Allgemeine Bauverwaltung Staschewski Amtsdirektor news-737 Mon, 10 Oct 2022 00:05:00 +0200 Warder - 13. Änderung Flächennutzungsplan „Erweiterung Lohweg“ https://www.warder.de/communice-news/news/artikel?tx_news_pi1%5Baction%5D=detail&tx_news_pi1%5Bcontroller%5D=News&tx_news_pi1%5Bnews%5D=737&cHash=7fda5a2240c89b5c283de246e12337bc hier: öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) Der von der Gemeindevertretung in der Sitzung am 13.09.2022 gebilligte und zur Auslegung bestimmte Entwurf der 13. Änderung des F-Planes „Erweiterung Lohweg“ der Gemeinde Warder für das Gebiet „nördlich der Dorfstraße, östlich des Lohweges, südlich des Grundstücks Lohweg Nr. 16, auf dem Flurstück 100, Flur 6, Gemarkung Warder““ und die Begründung liegen vom 10.10.2022 bis 11.11.2022 in der Amtsverwaltung des Amtes Nortorfer Land, Niedernstraße 6, 24589 Nortorf, Zimmer 114 - 116, während folgender Zeiten montags, dienstags und freitags von 08.00 – 12.00 Uhr donnerstags zusätzlich von 15.00 – 18.00 Uhr öffentlich aus. Folgende umweltrelevanten Informationen sind verfügbar: Grünordnungsplan (Bestand), Freiraum- und Landschaftsplanung, Stand 17.01.2022 Umweltbericht mit integrierter Grünordnung, Freiraum- und Landschaftsplanung, Stand 18.08.2022 Schallimmissionsprognose zum B-Plan Nr. 8 von dem Büro Dörries, schalltechn. Beratung GmbH, 15.06.21 Landschaftsplan der Gemeinde Warder, 21.02.1996 Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange aus der frühzeitigen Beteiligung gemäß § 4 Abs. 1 BauGB; insbesondere Stellungnahmen Kreis Rendsburg-Eckernförde vom 27.07.21 und Nabu Nortorf vom 12.07.21 Die vorgenannten Unterlagen enthalten u. a. folgende umweltbezogene Informationen: Umweltbezogene Informationen zum Schutzgut Mensch und menschliche Gesundheit: im Norden grenzt gewerbeähnlich genutztes Grundstück an; lt. schalltechnischem Gutachten sind keine Störungen der neuen Wohnbebauung durch die gewerbliche Nutzung zu erwarten Umweltbezogene Informationen zu den Schutzgütern Tiere, Pflanzen und biologische Vielfalt: am nördlichen, östlichen und südlichen Gebietsrand vorhandene Knicks wertvoll und für Tiere (Singvögel und Fledermäuse) als Lebens- und Nahrungsraum bedeutsam; Erhalt der Knicks als Gehölzstruktur festgesetzt, Pufferstreifen vorgesehen, Biotopstatus geht jedoch verloren, daher Knickausgleich an anderer Stelle über Ökokonto erforderlich; Dauergrünlandfläche vom Bauvorhaben betroffen Umweltbezogene Informationen zum Schutzgut Boden: vom Vorhaben ist Dauergrünlandfläche mit sandigem, wasserdurchlässigen Boden betroffen; Kein altlastverdächtiger Standort, kein Altstandort und keine Erkenntnisse zu Altablagerungen Umweltbezogene Informationen zum Schutzgut Wasser: Baugebietsfläche von Grund- / Stauwasser beeinflusst; zeitweise höherer Wasserstand zu erwarten; Oberflächenwasser des neuen Wohngebietes soll im Gebiet versickert werden Umweltbezogene Informationen zu den Schutzgütern Luft und Klima: Plangebiet dreiseitig von Knicks eingefasst; vorgesehener Knickerhalt günstig im Hinblick auf Luft und Klima Umweltbezogene Informationen zu den Schutzgütern Kultur- und sonstige Sachgüter: Vorkommen von Kulturdenkmalen nicht bekannt; Plangebiet gehört nicht zu einem flächigen archäologischen Interessensgebiet Umweltbezogene Informationen zum Schutzgut Landschaft: Plangebiet gehört zu einem von Knicks gegliederten Landschaftsraum, der landwirtschaftlich geprägt ist; Erhalt der Knicks als gliedernde und abschirmende Gehölzstruktur stellt wichtige Maßnahme im Hinblick auf das Landschafts- und Ortsbild dar. Die diesen Informationen zugrundeliegenden Unterlagen liegen ebenfalls aus. Zusätzlich ist der Inhalt dieser Bekanntmachung und die nach § 3 Abs. 2 S. 1 BauGB auszulegenden Unterlagen hier im Internet auf der Homepage des Amtes Nortorfer Land eingestellt und über den Digitalen Atlas Nord des Landes Schleswig-Holstein zugänglich. Während der Auslegungsfrist können alle an der Planung Interessierten die Planunterlagen und umweltbezogenen Stellungnahmen einsehen sowie Stellungnahmen hierzu schriftlich oder während der Dienststunden zur Niederschrift abgeben. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über die Änderung des F-Planes unberücksichtigt bleiben, wenn die Gemeinde den Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit der Änderung des F-Planes nicht von Bedeutung ist. Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage der Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe e der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) in Verbindung mit § 3 BauGB und dem Landesdatenschutzgesetz. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt „Informationspflichten bei der Erhebung von Daten im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung nach dem BauGB (Artikel 13 DSGVO)“, das mit ausliegt. Eine Vereinigung im Sinne des § 4 Absatz 3 Satz 1 Nummer 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes ist in einem Rechtsbehelfsverfahren nach § 7 Absatz 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes gemäß § 7 Absatz 3 Satz 1 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes mit allen Einwendungen ausgeschlossen, die sie im Rahmen der Auslegungsfrist nicht oder nicht rechtzeitig geltend gemacht hat, aber hätte geltend machen können. Nortorf, den 26.09.2022 Amt Nortorfer Land FD III/1 Allgemeine Bauverwaltung Staschewski Amtsdirektor