Warder - 13. Änderung Flächennutzungsplan „Erweiterung Lohweg“

  • Amt Nortorfer Land
  • Warder
  • Bauleitplanverfahren

hier: öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB)

Der von der Gemeindevertretung in der Sitzung am 13.09.2022 gebilligte und zur Auslegung bestimmte Entwurf der 13. Änderung des F-Planes „Erweiterung Lohweg“ der Gemeinde Warder für das Gebiet „nördlich der Dorfstraße, östlich des Lohweges, südlich des Grundstücks Lohweg Nr. 16, auf dem Flurstück 100, Flur 6, Gemarkung Warder““ und die Begründung liegen vom

10.10.2022 bis 11.11.2022

in der Amtsverwaltung des Amtes Nortorfer Land, Niedernstraße 6, 24589 Nortorf, Zimmer 114 - 116, während folgender Zeiten
montags, dienstags und freitags von 08.00 – 12.00 Uhr
donnerstags zusätzlich von 15.00 – 18.00 Uhr
öffentlich aus.

Folgende umweltrelevanten Informationen sind verfügbar:

  • Grünordnungsplan (Bestand), Freiraum- und Landschaftsplanung, Stand 17.01.2022
  • Umweltbericht mit integrierter Grünordnung, Freiraum- und Landschaftsplanung, Stand 18.08.2022
  • Schallimmissionsprognose zum B-Plan Nr. 8 von dem Büro Dörries, schalltechn. Beratung GmbH, 15.06.21
  • Landschaftsplan der Gemeinde Warder, 21.02.1996
  • Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange aus der frühzeitigen Beteiligung gemäß § 4 Abs. 1 BauGB; insbesondere Stellungnahmen Kreis Rendsburg-Eckernförde vom 27.07.21 und Nabu Nortorf vom 12.07.21

Die vorgenannten Unterlagen enthalten u. a. folgende umweltbezogene Informationen:

  • Umweltbezogene Informationen zum Schutzgut Mensch und menschliche Gesundheit:
    • im Norden grenzt gewerbeähnlich genutztes Grundstück an; lt. schalltechnischem Gutachten sind keine Störungen der neuen Wohnbebauung durch die gewerbliche Nutzung zu erwarten
  • Umweltbezogene Informationen zu den Schutzgütern Tiere, Pflanzen und biologische Vielfalt:
    • am nördlichen, östlichen und südlichen Gebietsrand vorhandene Knicks wertvoll und für Tiere (Singvögel und Fledermäuse) als Lebens- und Nahrungsraum bedeutsam;
    • Erhalt der Knicks als Gehölzstruktur festgesetzt, Pufferstreifen vorgesehen, Biotopstatus geht jedoch verloren, daher Knickausgleich an anderer Stelle über Ökokonto erforderlich;
    • Dauergrünlandfläche vom Bauvorhaben betroffen
  • Umweltbezogene Informationen zum Schutzgut Boden:
    • vom Vorhaben ist Dauergrünlandfläche mit sandigem, wasserdurchlässigen Boden betroffen;
    • Kein altlastverdächtiger Standort, kein Altstandort und keine Erkenntnisse zu Altablagerungen
  • Umweltbezogene Informationen zum Schutzgut Wasser:
    • Baugebietsfläche von Grund- / Stauwasser beeinflusst; zeitweise höherer Wasserstand zu erwarten;
    • Oberflächenwasser des neuen Wohngebietes soll im Gebiet versickert werden
  • Umweltbezogene Informationen zu den Schutzgütern Luft und Klima:
    • Plangebiet dreiseitig von Knicks eingefasst; vorgesehener Knickerhalt günstig im Hinblick auf Luft und Klima
  • Umweltbezogene Informationen zu den Schutzgütern Kultur- und sonstige Sachgüter:
    • Vorkommen von Kulturdenkmalen nicht bekannt; Plangebiet gehört nicht zu einem flächigen archäologischen Interessensgebiet
  • Umweltbezogene Informationen zum Schutzgut Landschaft:
    • Plangebiet gehört zu einem von Knicks gegliederten Landschaftsraum, der landwirtschaftlich geprägt ist;
    • Erhalt der Knicks als gliedernde und abschirmende Gehölzstruktur stellt wichtige Maßnahme im Hinblick auf das Landschafts- und Ortsbild dar.

Die diesen Informationen zugrundeliegenden Unterlagen liegen ebenfalls aus.

Zusätzlich ist der Inhalt dieser Bekanntmachung und die nach § 3 Abs. 2 S. 1 BauGB auszulegenden Unterlagen hier im Internet auf der Homepage des Amtes Nortorfer Land eingestellt und über den Digitalen Atlas Nord des Landes Schleswig-Holstein zugänglich.

Während der Auslegungsfrist können alle an der Planung Interessierten die Planunterlagen und umweltbezogenen Stellungnahmen einsehen sowie Stellungnahmen hierzu schriftlich oder während der Dienststunden zur Niederschrift abgeben. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über die Änderung des F-Planes unberücksichtigt bleiben, wenn die Gemeinde den Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit der Änderung des F-Planes nicht von Bedeutung ist.

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage der Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe e der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) in Verbindung mit § 3 BauGB und dem Landesdatenschutzgesetz. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt „Informationspflichten bei der Erhebung von Daten im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung nach dem BauGB (Artikel 13 DSGVO)“, das mit ausliegt.

Eine Vereinigung im Sinne des § 4 Absatz 3 Satz 1 Nummer 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes ist in einem Rechtsbehelfsverfahren nach § 7 Absatz 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes gemäß § 7 Absatz 3 Satz 1 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes mit allen Einwendungen ausgeschlossen, die sie im Rahmen der Auslegungsfrist nicht oder nicht rechtzeitig geltend gemacht hat, aber hätte geltend machen können.

Nortorf, den 26.09.2022
Amt Nortorfer Land
FD III/1 Allgemeine Bauverwaltung

Staschewski
Amtsdirektor

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